Mieter haben gegenüber ehemaligen Vermietern keinen Anspruch auf Ausstellung einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung

Mieter können von einem ehemaligen Vermieter nicht Verlangen, dass dieser ihnen eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ausstellt, die über eine Quittung für die erhaltenen Mietzahlungen hinausgeht. Die Abgabe einer solchen - in ihren Wirkungen unter Umständen weiter reichenden - Erklärung kann einem Vermieter schon wegen einer möglichen Gefährdung eigener Rechtspositionen nicht zugemutet werden (BGH vom 30.9.2009, Az: VIII ZR 238/08).

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