Feriengastvermietung einer Eigentumswohnung

Feriengastvermietung einer Eigentumswohnung ist zulässig.

Der BGH stellte klar, dass die Vermietung einer Eigentumswohnung an ständig wechselnde Feriengäste zulässig ist, da es sich um eine im Rahmen der Wohnnutzung zulässigen Tätigkeit handelt.

Wenn sich aus der Gemeinschaftsordnung oder der Teilungserklärung keine anderweitige Regelung ergibt, ist die Vermietung einer Eigentumswohnung an täglich oder wöchentlich wechselnde Feriengäste eine zulässige Nutzung. Die Wohnung beschränkt sich demnach nicht allein auf die Bildung eines Lebensmittelpunktes, der Begriff ist gem. § 1 II WEG weit auszulegen. Auch steuerrechtliche Beurteilungen sind nicht maßgebend. Pauschale Behauptungen, Feriengäste stören mehr oder behandelten das Gemeinschaftseigentum nicht schonend genug entbehren jeder Erfahrungsgrundlage.

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