*** Keine Kündigung bei bloß vorgetäuschter Untervermietungsabsicht ***

Die Verweigerung der Untervermietung gestattet es dem Mieter, den Mietvertrag in gesetzliches Frist zu kündigen. Dies setzt jedoch voraus, dass eine Nutzungsabsicht des vermeintlichen Untermieters besteht.

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