Betriebskosten müssen bestimmbar sein

Mieter von Gewerberäumen müssen erkennen können, welche Betriebskosten sie zu tragen haben. Soweit der Vermieter Kosten umlegen möchte, die nicht von der Betriebskostenverordnung gedeckt sind, sollte er die Art der vom Mieter zu tragenden Kosten möglichst genau bezeichnen. Das OLG Düsseldorf hat eine Klausel für die Umlage „sonstiger Betriebskosten im Zusammenhang mit Betrieb und Unterhaltung des Gebäudes“ für unwirksam erklärt.

OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.12.2011 - 10 U 96/11

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Erneute Kautionszahlung

Ein Mieter, der die vereinbarte Kaution bereits an den Voreigentümer entrichtet hat, muss grundsätzlich nicht an den Erwerber erneut die Kaution zahlen. Der BGH hatte jedoch einen Fall zu entscheiden, in dem der Mieter verhindert hatte, dass die Kaution vom Voreigentümer auf den Erwerber übertragen wird. Nachdem der Voreigentümer die Mietsicherheit an den Mieter herausgegeben hatte, sah der BGH den Mieter nach Treu und Glauben verpflichtet, die Kaution nunmehr an den Erwerber zu leisten.

BGH, Urteil vom 7. Dezember 2011 - VIII ZR 206/10

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Mehrmonatiges Vermieten ist nicht Beherbergen

Das Vermieten möblierter Wohnungen für Zeiträume zwischen drei und acht Monaten ist kein Beherbergen. Vielmehr handelt es sich um eine im allgemeinen Wohngebiet zulässige Wohnnutzung.  Das Verwaltungsgericht Berlin hält die „Möglichkeit einer auf Dauer angelegten Häuslichkeit“ für entscheidend. Es sieht dieses Kriterium jedenfalls bei einer mehrmonatigen Vermietung erfüllt. Unschädlich ist offenbar, wenn – ausnahmsweise! – die Wohnungen nur tagesweise vermietet werden.

VG Berlin 19 294.11, Beschluss vom 23.01.2012

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Einzelhandel im Wohngebiet

Ein Einzelhandelsbetrieb mit 800 m² Verkaufsfläche und mehr ist im allgemeinen Wohngebiet nicht zulässig. Aber auch kleinere Betriebe können im Einzelfall unzulässig sein. Dann nämlich, wenn zweifelhaft ist, dass der Betrieb der Versorgung des Gebiets dient. Wenn der Betrieb in größerem Umfang auf auswärtige Kunden angewiesen ist, dann ist die Ruhe im Wohngebiet gefährdet. Einen ausreichenden Gebietsbezug hält das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg für gegeben, wenn der Betrieb 60 % seines Umsatzes aus dem Gebiet erwirtschaften kann.

OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21.12.2011 - 10 S 29.10

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