Unwirtschaftliche Wohnraumsanierung kann bei geplantem Abriss mit Neuverwertung Kündigungsgrund darstellen

Erweisen sich Umbaumaßnahmen bei einem sanierungsbedürftigen Wohnhaus im Hinblick auf eine geringe Restnutzungsdauer als unwirtschaftlich, kann ein geplanter Abriss mit anschließender Errichtung einer neuen Wohnanlage eine angemessene wirtschaftliche Verwertung des Grundstücks gemäß § 573 Abs.2 Nr.3 BGB darstellen. In solchen Fällen können Vermieter die Mietverhältnisse kündigen (BGH vom 28.01.2009, Az: VIII ZR 07/08).

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