Verwalterkosten können auf Gewerbemieter umgelegt werden

Die in einer Formularklausel festgelegte allgemeine Umlage von Verwaltungskosten auf den Mieter verstößt bei der Gewerbemiete nicht gegen das Transparenzgebot gemäß § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB.

BHG Urteil vom 24.02.2010 - XII ZR 69/08

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